Allgemeine Geschäftsbedingungen der MKBoxx – ein Unternehmenszweig der MKMedTech. Für alle Mietverträge der MKBoxx (nachfolgend „Vermieter") gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingung.
Inhalt
01 Nutzung und Einlagerung
- Das Abteil darf nur zu Lagerzwecken genutzt werden.
- Tätigkeiten, insbesondere die Nutzung als Büro, Geschäftsadresse, Lagerverkauf sowie Tätigkeiten, die einer gewerblichen oder sonstigen behördlichen Zustimmung bedürfen, bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
- Der Mieter ist nicht berechtigt, das angemietete Abteil - weder ganz noch teilweise - unterzuvermieten
- Die Nutzung zu Wohnzwecken ist untersagt.
- In dem Abteil dürfen nur trockene Gegenstände eingelagert werden.
- Die Lagerung von Tieren ist nicht gestattet.
- Der Mieter verpflichtet sich, das Abteil nur so zu nutzen, dass hieraus keine Gefahren und/oder Schäden für Rechtsgüter des Vermieters oder Dritter - insbesondere der anderen Mieter - sowie keine Umweltschäden entstehen.
- Es ist ausdrücklich untersagt, feuer- und explosionsgefährliche, radioaktive, zur Selbstzündung geeignete, giftige, ätzende oder übelriechende Gegenstände und Stoffe einzulagern.
- Der Anschluss und die Nutzung von gasbetriebenen Geräten sind untersagt.
- Die Einlagerung von Drogen, Waffen, Suchtstoffen, Abfallstoffen oder Sondermüll, gleich welcher Art, ist verboten.
- Verderbliche Gegenstände sowie solche, die für Ungezieferbefall geeignet sind, dürfen nicht gelagert werden.
- Die Einlagerung von Wertgegenständen wie Bargeld, Urkunden inkl. Sparbücher und Wertpapiere, Schmucksachen, Edelmetall, Briefmarken, Münzen und Metallen, erfolgt auf eigenes Risiko.
- Der Mieter hat das Abteil und das Gebäude so zu nutzen, dass andere Mieter in ihrer Nutzung nicht gestört und beeinträchtigt werden.
- Dem Mieter ist es nicht gestattet, außerhalb des gemieteten Abteils in der Anlage, im Gebäude - insbesondere den Gängen, Korridoren sowie auf dem Firmengelände - Gegenstände abzustellen oder zu lagern.
- Die Fluchtwege sind stets freizuhalten.
- Das Abteil ist von dem Mieter in sauberem und einwandfreiem Zustand zu halten.
- Die gemeinschaftlichen Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln.
- Veränderungen des Abteils, bauliche Arbeiten sowie Befestigungen an Boden, Wänden oder Decken dürfen, ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters, nicht vorgenommen werden.
- Der Mieter ist verpflichtet, die von ihm zum Zugang autorisierten Personen zur Einhaltung vorstehender Nutzungsbestimmungen zu verpflichten.
- Löst der Mietet oder eine ihn begleitende Person oder eine von ihm zum Zutritt autorisierte Person durch einen Fehlgebrauch oder in sonstiger Weise einen Fehlalarm von Rauch, Feuer- oder Brandmeldern aus, so ist der Mieter verpflichtet, die dadurch entstandenen Kosten und Schäden in vollem Umfang zu tragen.
- Ein Verstoß gegen diese Nutzungsbestimmung rechtfertigt die fristlose Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter.
02 Zugang zur Anlage und zum Abteil durch den Mieter
- Zugang zum Mietgegenstand im Abteil besteht jederzeit.
- Der Zugang zur Anlage und den Abteilen erfolgt teilweise mittels elektronischer Zugangssysteme. Der Vermieter haftet nicht, wenn dem Mieter durch technische Fehler (z.B. Stromausfall) der Zutritt zum Gebäude verwehrt wird, es sei denn, der technische Fehler wurde vom Vermieter oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
- Nur dem Mieter, ihn begleitenden Personen sowie Personen, die im Mietvertrag oder durch eine beim Vermieter hinterlegte Vollmacht autorisiert sind, ist der Zugang zu Gebäude und Abteil gestattet. Der Vermieter ist berechtigt, Legitimationspapiere zu verlangen und Personen, die diese nicht vorweisen können, den Zugang zu verweigern.
- Der Mieter ist nicht berechtigt Duplikate von an ihn ausgehändigte Schlüssel herzustellen oder herstellen zu lassen.
- Der Mieter kann weiteren Personen eine Zugangsberechtigung erteilen. Diese Personen sind dem Vermieter mit Namen und Anschrift mitzuteilen. Soll eine bereits autorisierte Person nicht mehr zugangsberechtigt sein, hat der Mieter dem Vermieter den Widerruf der Vollmacht anzuzeigen.
- Es ist die Pflicht des Mieters, sämtliche Zugangssysteme, betreffend diese Person, umgehend einzuziehen.
- Der Mieter hat das Abteil bei Verlassen abzuschließen und während seiner Abwesenheit verschlossen zu halten.
- Den Verlust von Zugangsgeräten und Daten zum Zugang (Code, Schlüssel, Transponder usw.) hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
- Die Kosten für den Austausch der Zugangssysteme und/oder Ersatz – sofern nach 2.g) notwendig - trägt der Mieter.
03 Haftung des Vermieters
- Ansprüche des Mieters auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Vermieters aus der Verletzung von Leib und Leben oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter sowie seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Mieters aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
04 Haftung des Mieters
- Etwaige Schäden sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Die Haftung des Mieters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
05 Betreten des Abteils durch den Vermieter
- Der Mieter gestattet dem Vermieter und dessen Beauftragten bei berechtigtem Interesse - insbesondere bei Gefahr in Verzug - das Abteil zu betreten.
- Der Vermieter wird den Zutritt zu dem Abteil mit einer Ankündigungsfrist von 7 Tagen, in dringenden Fällen auch weniger, ankündigen.
- Bei Gefahr in Verzug (Notfällen) ist der Vermieter berechtigt, das Abteil auf ihm geeignet erscheinende Weise zu öffnen und zu betreten.
06 Mietzins und Kaution / Aufrechnung
- Der Mietzins ist im Voraus für einen Monat jeweils am Monatsersten zu zahlen.
- Die Kaution in Höhe einer Kaltmiete ist vor Nutzung des Abteils zu zahlen.
- Mit dem vereinbarten Mietzins sind sämtliche Betriebs- und Nebenkosten für das Gebäude abgegolten. Diese betreffen insbesondere die Toilettenanlage sowie die Beleuchtung der Gänge usw.
- Die Mietnebenkosten für das Abteil sind im Voraus abschlägig zum Monatsersten zu zahlen. Halbjährlich oder umgehend nach Beendigung des Mietverhältnisses erfolgt eine detaillierte Abrechnung der Nebenkosten.
- Der Vermieter kann sich wegen seiner fälligen Ansprüche bereits während des Mietverhältnisses aus der Kaution befriedigen. Der Mieter ist dann verpflichtet, die Kautionssumme auf den vereinbarten Betrag aufzufüllen.
- Eine Verzinsung der Kaution findet nicht statt.
- Eine Aufrechnung durch den Mieter mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn seine Gegenansprüche sind anerkannt, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
07 Vermieterpfandrecht
- Es gelten die Regelungen des gesetzlichen Vermieterpfandrechts (§ 562 BGB).
08 Beendigung
- Das Mietverhältnis kann vom Mieter nach der Mindestmietzeit von 4 Wochen mit der Frist von einem Werktag gekündigt werden.
- Das Mietverhältnis kann vom Vermieter mit Frist von einer Woche gekündigt werden.
- Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund gemäß §314 BGB bleibt unberührt.
- Der Mieter ist verpflichtet, bei Beendigung des Mietverhältnisses das Mietobjekt zu räumen, sämtliche Gegenstände zu entfernen, es zu reinigen, dem Vermieter zu übergeben und sämtliche Schlüssel und Transponder zu übergeben.
- Schäden, die über die vertragsgemäße Abnutzung hinausgehen, sind vom Mieter zu beseitigen.
09 Schriftform
- Andere als die in dem Mietvertrag in Verbindung mit diesen Geschäftsbedingungen getroffenen Vereinbarungen bestehen nicht.
- Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel.
10 Sonstiges und Salvatorische Klausel
- Gerichtsstand ist Marburg
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchlässig sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall von Vertragslücken.
Stand: Juli 2026 · MK BOXX ist ein Unternehmenszweig der MKMedTech GmbH, Marburg.